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Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters

Konzentration des Vereinsregisters zum Amtsgericht Stuttgart und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb seit Oktober 2014

Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Stuttgart, neben den Amtsgerichten Ulm sowie Freiburg und Mannheim eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Heilbronn zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregister wird schrittweise durchgeführt.

Seit 20.10.2014 ist das Vereinsregister des Amtsgerichts Marbach beim Amtsgericht Stuttgart konzentriert. Seit diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des Vereinsregisters zuständig.

Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart gelangen Sie hier:

http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199596

Gleichzeitig wurde die elektronische Registerführung eingeführt. Nach dem derzeitigen Planungsstand begann die Umschreibung des Marbacher Vereinsregisters ab dem 13.10.2014.

Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Stuttgart muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Marbach erhält die Kennziffer 31.

Beispiel:        Amtsgerichtsbezirk Marbach

Die Registernummern lauten bisher:   

VR 1

VR 12

VR 123

Amtsgerichtsbezirk Marbach erhält die Kennziffer 31

Die Registernummern lauten künftig:  

VR 310001

VR 310012

VR 310123

Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden.

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